Jedermannsrecht und Wildcampen in Europa – was ist erlaubt?

Jedermannsrecht

Jedermannsrecht in Norwegen, Schweden, Schottland,… – und in Deutschland und sonst in Europa? Was das Jedermannsrecht ist, wo es das in Europa gibt und wo es erlaubt ist wild zu zelten.

Jedermannsrecht – was ist das eigentlich genau?

Das Jedermannsrecht ist ein sehr altes Gewohnheitsrecht in einigen skandinavischen Ländern. Kurz zusammengefasst gibt es uns grundlegende Rechte zur Nutzung der Wildnis die weit über das hierzulande bekannte Betretungsrecht hinaus gehen. Vor allem erlaubt es weitestgehend auch wildes Zelten in der Natur. Neben der unbeschreiblichen Landschaft sicher auch ein Grund warum Norwegen, Schweden und Schottland mit die beliebtesten Ziele beim Trekking sind.

Was in der Regel erlaubt ist:

  1. Trekking, Paddeln, Wandern, Radfahren – eben alles aus eigener Kraft – auf jedem Grund
  2. an einem Platz in der freien Natur für eine Nacht mit einem Zelt übernachten
  3. wilde Beeren oder Pilze für unseren Eigenbedarf ernten
  4. Feuer machen und einen Trekkingkocher benutzen solange keine Brandgefahren dagegensprechen

Mit dem Jedermannsrecht gehen aber natürlich auch Jedermannspflichten einher (Dank an Bärbel für diese Wortschöpfung):

Übernehme Verantwortung

Gatter und Tore schließt Du hinter Dir, Weiden durchquerst du zügig, Feuer machst Du am besten auf bestehenden Feuerstellen, nutzt dafür nur Totholz und beachtest dabei die aktuelle Waldbrandgefahr. Und wenn Du mit einer Gruppe ab 5 Personen unterwegs bist informierst Du Dich am besten vorher auf was ihr achten solltet.

Wähle Deinen Schlafplatz mit Bedacht

Egal wie wir uns auch verhalten –  Tiere merken dass wir da sind. Um sie möglichst wenig zu stören wählen wir einen Schlafplatz möglichst abseits von Übergängen zwischen verschiedenen Vegetationszonen wie z.B. zwischen Wald und Wiesen oder der Baumgrenze. Außerdem meiden wir natürlich Wildwechsel, Futter- und Wasserstellen.

Respektiere die Privatsphäre anderer

Übernachte außerhalb der Sichtweite von Hütten, Häusern oder beliebten Sehenswürdigkeiten und Aussichtsplätzen.

Störe niemanden

Auch mit Jedermannsrecht sind wir da draußen nicht alleine. Oft dürfen wir unsere Outdoorlust ja sogar auf privatem Grund genießen. Also nehmen wir auf Landbesitzer, Landwirte und alle anderen denen wir begegnen Rücksicht und stören sie nicht weiter.

Schütze die Natur und verlasse jeden Ort so wie Du ihn aufgefunden hast

Das wir unseren Lagerplatz genau so verlassen wie wir ihn aufgefunden haben ist selbstverständlich – Leave no trace. Zusätzlich schützen wir die Natur in dem wir uns gerade in der Dämmerung, also wenn besonders viele Tiere aktiv sind, ruhig verhalten. Biologisch leicht abbaubare Spülmittel nutzen wir gerne, aber abseits von Gewässern.

Vergrabe Deine Hinterlassenschaften abseits von Gewässern

Deine Notdurft vergräbst Du mit einigem Abstand von Gewässern und verwendest dabei nur normales Toilettenpapier. Taschentücher und Feuchttücher würden viel zu langsam verrotten.

 

Ach ja…  nur weil sich vor Ort niemand beschwert wenn man die Grenzen überdehnt heißt das nicht dass es niemanden stört. Damit das Jedermannsrecht nicht irgendwann doch eingeschränkt wird halten wir uns am besten einfach an die lokalen Regeln. 😉

Wo darf man Wildcampen?

Unter Wildcampen verstehe ich hier das Übernachten im Zelt auf nicht extra ausgewiesenen Zeltplätzen. Das Zelten in freier Wildnis steht hier also im Mittelpunkt. Wer auf der Suche nach Möglichkeiten zum frei stehen mit Auto, Bus und Camper ist wird hier also nicht fündig.

Jedermannsrecht-Karte

Jedermannsrecht-Karte

Jedermannsrecht in Skandinavien

Norwegen

Das Jedermannsrecht ist unter dem Namen „Allemannsretten“ ein traditionelles Recht in Norwegen. Es ermöglicht jedem die Natur genießen zu können und erlaubt es uns mit unserem Zelt in der freien Natur fast überall übernachten zu können. Mit dem Recht gehen aber auch Pflichten einher! Wenn wir uns alle daran halten können wir uns nach lange daran erfreuen. Dazu ein Auszug von visitnorway.de:

Die wichtigsten Regeln sind einfach: Seien Sie rücksichtsvoll und umsichtig. Fügen Sie der Natur und der Umgebung keinen Schaden zu. Hinterlassen Sie die Landschaft so, wie Sie sie gerne vorfinden würden….

…Ausgenommen hiervon sind bewirtschaftete Felder und Rastplätze. Achten Sie nur darauf, einen Mindestabstand von 150 Metern zum nächsten bewohnten Haus bzw. zur nächsten bewohnten Hütte einzuhalten…

…Vom 15. April bis zum 15. September sind offene Feuer in oder in der Nähe von bewaldeten Bereichen verboten.

Schweden

Nicht stören – nicht zerstören. Das ist kurz Zusammengefasst was uns das „Allemansrätten“ in Schweden bietet damit wir alle die Natur mit den Möglichkeiten des Jedermannsrechtes genießen können. Das beinhaltet den freien Zugang zur Natur für quasi jede Art der Freizeitbeschäftigung im Freien. Von Wandern und Reiten über Schwimmen bis hin zum Beerenpflücken. Auch Wildcampen ist für ein bis zwei Nächte gestattet solange wir niemanden stören.

Dabei wurde dieses uralte Recht erst 1994 tatsächlich in Gesetzen niedergeschrieben. Vergleichbare Möglichkeiten finden wird sonst nur in Norwegen, Finnland und Schottland.

Hier die wichtigsten Regeln:

  • Der Standort sollte sich nicht in der Nähe von Häusern, Ackerland oder Weideland befinden.
  • Größere Gruppen müssen vor dem Zelten die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen.
  • Bei Sportplätzen, in Nationalparks und in Naturschutzgebieten ist Zelten normalerweise nicht erlaubt, aber es gibt Ausnahmen. Lies dir die Infotafeln vor Ort durch.
  • Mit einer Schaufel ist schnell eine provisorische Toilette im Freien „gebaut“. Bitte kein Papier zurücklassen!

Mehr Details: Allemansrätt in Schweden

Finnland

Das Jedermannsrecht in Finnland setzt auf gegenseitige Rücksichtnahme. So gilt hier z.B. dass der erste vor Ort das Recht hat die Natur auf seine Art zu genießen. Egal ob das nun ein Beerensammler, Wanderer oder Jäger ist.

Mit ein wenig sozialer Kompetenz sollte man also unterwegs keine Probleme haben.

Mehr Details von Visitfinland: „Natur für alle“ und von der Nationalparkverwaltung „Rights and Regulations

Schottland

In Schottland gibt es als Jedermannsrecht den „Outdoor Access Code“. Dieser regelt alles rund ums draußen sein und natürlich auch das Zelten in der freien Natur. So können wir fast überall die Natur frei genießen – solange wir uns verantwortungsvoll verhalten.

Drei Prinzipien liegen dem Outdoor-Access-Code zu Grunde:

  • Respektiere die Interessen anderer
  • Schütze die Umwelt
  • Übernehme Verantwortung für Dein eigenes Verhalten

Mit dieser Eigenverantwortung können wir überall für bis zu drei Nächte campen wo wir auch Betretungsrechte haben. Bewirtschaftete Flächen und die nähere Umgebung von Gebäuden oder historische Überreste sollten wir dabei aber meiden. Ansonsten sind seit kurzem nur die sehr beliebten Gebiete rund um Loch Lomond und im The Trossachs National Park im Sommerhalbjahr von der Regelung ausgenommen. Als Ersatz gibt es hier aber extra ausgewiesene Plätze für die Übernachtung mit Zelt.

Die üblichen Grundsätze gelten natürlich auch hier:

Know the Code - Regeln für das Wildcampen in Schottland

Know the Code – Regeln für das Jedermannsrecht in Schottland (© outdooraccess-scotland.scot)

Mehr zum Jedermannsrecht in Schottland: The Scottish Outdoor Access Code

Island

Das Gerücht, es gäbe analog anderer skandinavischer Länder ein Jedermannsrecht in Island ist wirklich nur ein Gerücht. Im Naturschutzgesetz Islands finden sich aber tatsächlich Passagen die das Wildcampen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben:

Article 20: Camping authorisation

… Along public routes in unsettled areas, normal tents may be set up either on privately owned land or national land.
Away from public routes, hiking tents may be set up, either on privately owned or national land, unless otherwise indicated in special rules which may be applicable to the land area in question …

Wer also auf Trekkingtour in Island unterwegs ist, findet damit schonmal gute Rahmenbedingungen vor. Aber die Sache hat einen gut begründeten Haken…

Article 21: Limits to camping authorisation

Under special circumstances a landowner or rightholder may limit or prohibit camping if there is substantial danger of damage to the country’s natural environment.
If the landowner or rightholder has prepared a special camping area on his/her land, he/she may direct travellers to it and charge a fee for providing the service there.

Da viele der beliebtesten Trekkingtouren wie z.B. der Laugavegur durch Nationalparkgebiete führen greift in vielen Fällen dieser Artikel 21 und es versteht sich von selbst dass man hier sein Zelt nicht wild aufschlägt und stattdessen die vorhandenen Zeltplätze an den Hütten nutzt.

Dänemark

In Dänemark gibt es kein klassisches Jedermannsrecht, aber man ist hier dennoch für nicht motorisierte Reisende recht offen. So gibt die dänische Naturschutzbehörde über 200 Wälder für das Übernachten mit dem Zelt für eine Nacht frei.

Regeln hierfür…

  • die Übernachtung ist für eine Nacht möglich
  • maximal dürfen maximal zwei kleine Zelte (bis je max. 3 Personen) am gleichen Ort aufgestellt werden
  • die Zelte müssen außerhalb der Sichtweite von Häusern etc. aufgestellt werden
  • offenes Feuer darf nur an dafür vorgesehenen Feuerstellen gemacht werden

Zusätzlich gibt es hunderte Shelter die ohne Buchung für jedermann der zu Fuß unterwegs ist zugänglich sind.

Mehr Informationen: Unterkunft in der Natur

Jedermannsrecht in Deutschland

In Deutschland gibt es kein Jedermannsrecht und das wilde Übernachten ist in den jeweiligen Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Zelten ist dabei in aller Regel nicht erlaubt.

Während freies biwakieren ohne Zelt außerhalb von Schutzgebieten oft ein Graubereich ist bilden die 3 nordöstlichen Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg auch beim Zelten eine Ausnahme.

Für Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer ist es hier erlaubt abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufzustellen! Voraussetzung: wir sind privatrechtlich dazu befugt und es stehen keine besonderen Schutzvorschriften entgegen.

Konkret: auf staatlichem Grund außerhalb von Schutzgebieten steht einer Übernachtung beim Trekking oder Paddeln nichts entgegen. (Quelle)

Eine Alternative zum Wildcamping sind Biwak- und Trekkingplätze in Deutschland.

Wildcampen in West-, Ost- und Südeuropa

Österreich

In Österreich ist das Wildcampen grundsätzlich erstmal nicht erlaubt und selbst beim alpinen biwakieren ist Vorsicht angesagt. Schließlich ist biwakieren in erster Linie eine ungeplante Notübernachtung, auch wenn einige meinen eine geplante Zeltübernachtung mit biwakieren gleichsetzen zu können. Glaubt mir, den Unterschied erkennt man recht einfach…

Im alpinen Ödland oberhalb der Waldgrenze gibt es in einigen Bundesländern aber Ausnahmen. So sind die Regeln in Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und in Vorarlberg weniger restriktiv und das zelten ist alleine oder in kleinen Gruppen erlaubt.

Die aktuellen Bestimmungen findet ihr hier: Campen in den Bergen

Schweiz

In der Schweiz sind die Regelungen zum Wildcampen von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Insgesamt gibt es hier aber weit mehr Möglichkeiten als in Deutschland. Allgemein kann man sagen: Je höher der Standort, desto mehr Möglichkeiten zum Übernachten in freier Natur haben wir.

Wildcamping und Biwakieren in der Schweiz (© SAC)

Wildcamping und Biwakieren in der Schweiz (© SAC)

Einige Grundregeln:

  • In Naturschutzgebieten ist das Zelten und Biwakieren grundsätzlich verboten
  • Wälder, Auen und Feuchtgebiete sollten grundsätzlich gemieden werden
  • In der Nähe von Berghütten (Rücksichtnahme) und Klettergebieten (Vogelschutz) verzichten wir aufs wildcampen
  • oberhalb der Waldgrenze, auf alpinen Wiesen und felsigem Gelände außerhalb von Schutzgebieten ist das Übernachten meist unproblematisch

Mehr zum Thema: Campieren und Biwakieren in der Schweiz vom SAC

Irland

In Irland ist das Wildcampen an sich nicht erlaubt. Nach vielen Berichten wird aber wohl in der Regel niemand etwas dagegen haben wenn man nett nach einem Platz für eine Übernachtung mit Zelt frägt.

In manchen Nationalparks ist das Übernachten sogar offiziell möglich:

Mehr Informationen inkl. einer Karte mit über 200 Plätzen zum Wildcampen: Wild Camping Ireland

Frankreich

Wildcamping ist an sich streng verboten und wird vor allem in touristischen Gebieten und an Stränden auch schnell geahndet. Als kostengünstige Alternative bieten viele Gemeinen „Camping Municipal“-Plätze an, auf Korsika gibt es an den Hütten die Möglichkeit zu zelten.

Auf der anderen Seite ist in einigen Nationalparks das biwakieren sogar mit Zelt zwischen 19 Uhr und 9 Uhr auf ausgewiesenen Plätzen sogar erlaubt! In der Regel findest Du an den Grenzen der Parks Listen mit ausgewiesenen Biwakplätzen. Meist sind sie mindestens 60 min. Gehzeit innerhalb des Nationalparks.

Baltikum

In Estland, Lettland und Litauen gibt es lt. Balticnaturetravel ein Jedermannsrecht (freedom to roam) dass uns viele Möglichkeiten bietet:

Wild camping is allowed and even encouraged in Latvia, Lithuania and Estonia.

Wenn man etwas genauer hinsieht ist das Jedermannsrecht hier aber nicht ganz so weitreichend wie bei den nördlichen Nachbarn. So sind hier z.B Schutzgebiete tabu und es wird gerne auf die vorhandenen Plätze verwiesen die in etwa den hiesigen Trekkingplätzen entsprechen. Grundsätzlich ist wild zelten aber erlaubt solange vor Ort keine lokalen Einschränkungen gelten. Generell dürfen wir gerne schon vorhandene Lagerflächen und Feuerstellen nutzen.

Mehr Informationen zum Wildcampen im Baltikum:

Polen

Wildcamping ist in Polen nicht legal, wird aber wohl oft toleriert. Am Strand oder in Nationalparks sollte man aber nicht zelten. Vor allem im Tatra-Nationalpark wird wohl besonders streng kontrolliert. Auf ein Lagerfeuer darf man überall verzichten wenn man keinen Ärger bekommen will.

Ähnlich den Trekkingplätzen in Deutschland soll es auch in Polen immerhin 41 Plätze die offiziell zum Campen freigegeben sind geben. Einen Link zu diesen Plätzen habe ich bisher nicht gefunden…. – mal sehen ob ich bei einer Anfrage direkt in Polen Glück habe und mehr Informationen bekomme.

Balkanregion

Nicht zu Letzt durch die noch relativ junge Route „Peaks of the Balkan“ rückt der Balkan immer mehr in das Interesse von Wanderern. In Albanien sowie Bosnien und Herzegowina ist dabei wildcampen mit dem Zelt tatsächlich bis auf wenige Ausnahmen auch erlaubt. Im Kosovo ist es nicht gesetzlich geregelt und wird in der Praxis bei rücksichtsvollem Verhalten toleriert.

Mehr Informationen zum Wildcampen in:

Eine wichtige Einschränkung bleibt aber noch: In ehemaligen Kriegsgebieten können bis heute noch Minen liegen, hier darf man sich also über sein Tourgebiet im Vorfeld und am besten auch direkt vor Ort nochmal genauer informieren.

Belgien

Wildcampen ist in Belgien nicht erlaubt, dafür gibt es hier ein weit verbreitetes Netz an „Paalkamperen“. Letztlich sind das eine Art Trekkingplätze die das Übernachten rund um einen gesetzten Pfahl herum erlauben.

Niederlande

In den Niederlanden ist das Wildcampen strikt verboten. Bis vor kurzem gab es für Wanderer noch die „Pfahlcampingplätze“ auf denen im Umkreis des Pfahles Zelte ohne Voranmeldung aufgestellt werden durften, diese mussten aber leider wegen zunehmender Vermüllung geschlossen werden.

Italien

Kurz knapp: Wildcampen ist in Italien nicht erlaubt und wird auch mit hohen Geldstrafen geahndet. Eine Ausnahme bilden lt. Bergzeit einige Gemeinden die das Übernachten im Freien auf ihrem Gebiet erlauben wenn vorher eine Genehmigung eingeholt wurde. – Für Trekkingtouren wohl selten praktikabel.

Spanien und Portugal

In Spanien und Portugal ist das Wildcampen weitestgehend verboten. Zwar sind im Landesinneren wohl die Strafen nicht ganz so häufig wie an den Küsten, aber mit einer Aufnahme der Personalien darfst Du mindestens rechnen. Darüber hinaus winken Strafen im hohen drei- bis vierstelligen Bereich. Wenn Du es trotzdem probieren willst solltest Du also schon einen wirklich großen Abstand zur Zivilisation wahren.

Tschechien

Offiziell ist Wildcampen in Tschechien verboten, es soll aber oft toleriert werden. Als Alternative gibt es zumindest im Böhmerwald den Trekkingplätzen ähnliche „Notübernachtungsplätze“.

Fazit

Das Jedermannsrecht ist eine tolle Sache das uns in vielen Ländern ganz legal das Zelten in der Natur ermöglicht. Damit das auch in Zukunft so bleibt schauen wir uns einfach vor jeder Tour die regionalen Möglichkeiten an und missbrauchen die Gastfreundschaft vor Ort dann auch nicht.

Damit bin ich bis jetzt in Island, Norwegen und all den anderen Ländern gut gefahren. Was sind eure Erfahrungen?

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