Darf man seinen Gas- oder Benzinkocher im Gepäck auf einer Flugreise aufgeben? Und wie sieht es mit Gaskartuschen und Benzinflaschen aus? Was ist mit Spiritus? Ich habe mal auf den Seiten der Airlines recherchiert…
Warum muss ich mir darüber Gedanken machen?
Reisen mit dem Flugzeug gehört zu den sichersten Transportmitteln die wir haben. Gleichzeitig liegen viele unserer Ziele für Trekkingtouren wie der Laugavegur so weit weg dass wir auf der An- und Abreise gerne Flugverbindungen nutzen um möglichst viel Zeit vor Ort zu haben.
Damit das Fliegen auch in Zukunft sicher bleibt gibt es die die IATA Gefahrgutvorschriften. In ihnen ist geregelt, welche Gegenstände auf Flugreisen mitgenommen werden dürfen. Demnach sind sowohl im Handgepäck, als auch im aufgegebenen grundsätzlich im Gepäck erlaubt:
Campingkocher und Brennstoffbehälter, die entzündbaren, flüssigen Brennstoff enthalten haben, mit leerem Brennstofftank und/oder Brennstoffbehälter.
Die Bestimmungen… können durch Abweichungen der Staaten oder der Luftfahrtunternehmen eingeschränkt werden.
Und genau das machen die Fluggesellschaften! Damit unsere Küche auf der nächsten Tour also nicht kalt bleibt müssen wir uns vor jeder Flugreise mit Trekking-Ausrüstung informieren wie wir unseren Trekking-Kocher bis zum Ziel bringen.
Auszüge aus den Gepäckbestimmungen verschiedener Airlines
Zunächst einmal habe ich daher bei verschiedenen Airlines aus den Bestimmungen zum Gepäcktransport die relevanten Auszüge herausgesucht.
Lufthansa – Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen sind an Bord nicht erlaubt:
- Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel…
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Testzwecke)
Etwas unglücklich formuliert wird hier ein Campingkocher als Beispiel für einen Behälter mit Gasen genannt. In den seltensten Fällen ist aber der Gasbehälter, also unsere Gaskartusche, fest mit unserem Trekkingkocher verbunden. Ich verstehe es so, dass wir den separaten Kocher im Gepäck aufgeben können, die Gaskartusche selbst, also der eigentliche Behälter mit Gas, aber nicht im Flugzeug erlaubt ist.
Icelandair – Gepäckbestimmungen
Aus Sicherheitsgründen sind Gegenstände wie die unten aufgeführten nicht für den Transport im Handgepäck zugelassen:
- Komprimierte Gase (entzündliche, nichtentzündliche, tiefgekühlte und giftige) wie z. B. Butan, Sauerstoff, Propan und Sauerstoffflaschen.
- Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe wie Feuerzeugbenzin oder Heiz-Kraftstoff, Spiritusreiniger, Farbe und alle Zündhölzer.
Zu den Kochern selbst habe ich keine Bestimmung finden können.
Ryanair – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Um bei Ryanair die Gepäckbestimmungen zu finden muss man leider etwas länger suchen. Man wird immer wieder zum Handgepäck, erlaubten Gewichtsgrenzen und Aufpreisen nebst Buchungsoptionen geführt. Die Bestimmungen zu unerlaubten Gegenständen findet man aber tatsächlich nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Passagiere dürfen folgende Gegenstände weder in der Sicherheitszone am Flughafen noch in ihrem Handgepäck und aufgegebenem Gepäck haben:
- 8.9.1 …Gas- und Gasbehälter, z.B. Propan, Butan. Entzündbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol, brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe…
- … Fahrzeuge-Kraftstoffsystemkomponenten, die Kraftstoff enthalten haben
Für die Nutzer von Benzinkochern könnte der Hinweis auf Kraftstoffsystemkomponenten, die Kraftstoff enthalten haben, wichtig sein. Zwar ist ein Benzinkocher kein Fahrzeugsystem, enthält aber Kraftstoffe für Fahrzeugsysteme. Am Besten also im konkreten Fall schriftlich bei Ryanair nochmal nachfragen wenn ihr einen Benzinkocher mitnehmen wollt.
Eurowings – Allgemeine Beförderungsbedingungen
Ähnlich gut versteckt wie bei Ryanair findest Du die nötigen Bestimmungen bei Eurowings:
8.4 Gegenstände, die nicht als Gepäck angenommen werden
8.4.1.1.4 Sprengstoffe und brennbare Stoffe
Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich: …
- Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff – in großen Mengen.
- Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol.
8.4.1.2 Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
- Gase: Propan, Butan
- Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
Iberia – Gefährliche Gegenstände
Verbotene Gegenstände, die nicht im Flugzeug mitgenommen werden dürfen
Brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Dieselöl, Methanol, Farben, Lacke, Terpentin, Lösungsmittel, Petroleum, Klebstoffe oder Alkohol.
Komprimierte, verflüssigte, gekühlte und verflüssigte oder gelöste Gase wie Propangas, Butangas, Acetylen, Sauerstoff, Nitrogen, Insektizide, Druckluftflaschen zum Tauchen oder Nachfüllladungen für Feuerzeuge.
Wie üblich also keine Mitnahme von Brennstoffen erlaubt und keine klare Information zu den Kochern selbst…
Benzinkocher im Flugzeug – Tipps für einen erfolgreichen Transport
Über Damian, der dieses Jahr mehrere Backcountry Trails in den Rocky Mountains bewandert hat, haben mich einige Erfahrungen erreicht wie ihr euren Benzinkocher mit dem Flugzeug transportieren könnt. Seine Erfahrungen basieren auf Flügen mit Air Canada und dem Primus Omnifuel Kocher. Seine Ausgangslage ist schnell umschrieben:
AirCanada erlaubt eine Mitnahme von Gas-/Benzinkochern unter der Einschränkung, dass keine Brennstoffrückstände mehr vorhanden sind. Also sind Gaskocher kein Problem… Aber wie bekomme ich meinen Kocher und Pumpe nun sauber genug, dass mir nichts von meinem Gepäck „aussortiert“ wird?
Reinigung
Bitte beachtet zu eurer eigenen Sicherheit
- die Gebrauchsanleitungen eurer Kocher
- die Sicherheitshinweise der verwendeten (Brenn-)Stoffe
- die Beständigkeit eures Kochers (v.a. Dichtungen) bei der Verwendung von Iso-Propanol!
Der nachfolgende Absatz gibt Damians Erfahrung mit einem Multifuel-Kocher wieder und ist nicht pauschal übertragbar!
Zu Beginn der Reise hat man meist noch genug Zeit zur Vorbereitung und mein Mittel der Wahl war, alles gründlichst mit Iso-Propanol zu reinigen. Nach 1 Woche Lüften sollte dann keine Spur mehr von Benzin am Kocher übrig sein. Auf Tour entschied ich mich dazu, den Kocher 2 Tage vor Rückflug mit einer Gaskartusche laufen zu lassen (man findet auf Campingplätzen häufig nicht ganz aufgebrauchte Gaskartuschen und falls nicht fragt man seinen Nachbarn). Dabei ruhig die Kartusche mal mit etwas Vorsicht auf den Kopf stellen. Dadurch läuft direkt noch das flüssige Propan/Butan-Gemisch durch die Brennstoffleitung und nimmt Benzinreste sicher mit… (Anm. Thomas: Gebrauchsanleitung eurer Kocher beachten! Das ist nur sicher, wenn der Kocher z.B. mittels Vorheizspirale für Flüssiggasbetrieb ausgelegt ist) und schon ist der Kocher ganz automatisch nach einer gekochten Mahlzeit Benzin-frei. Grobe Reinigung von evtl. Ruß usw. halte ich für selbsterklärend.
Die Brennstoffpumpe habe ich komplett auseinandergenommen und 2 Tage gelüftet an einem möglichst warmen Ort.
Am Flughafen
Für den Flug wurden Kocher, Brennstofflasche und Brennstoffpumpe alle separat in jeweils einen Plastik-Zip-Beutel gepackt und ein Stück Küchenrolle beigelegt. Beim Check-In in Frankfurt am Main gab ich an, dass sich in meinem Aufgabegepäck ein komplett gereinigter Campingkocher ohne Brennstoff befindet. Nach zwei drei kritischen Nachfragen hat man meine Tasche angenommen. In Calgary kam auch alles unangetastet an, so wie ich es eingepackt hatte. An den kanadischen Flughäfen Calgary und Toronto wird man mit dem Campingkocher zum „Over-size baggae“ geschickt.
Dort hat sich ein Mitarbeiter meinen Kocher angeschaut und sich vergewissert, dass kein Brennstoff mehr vorhanden war, allerdings ohne irgendwelche Test mit Papierstreifen oder so. Kurzum: alles tiptop gelaufen.
Zusatz: Keine meiner Flugrouten lief über die USA. In Kanada habe ich jemanden getroffen, der aufgrund eines Anschlussfluges in den USA seinen Gaskocher am Flughafen in München lassen musste (der Kocher wurde nicht angemeldet, sondern einfach mit dem Gepäck aufgegeben).
Zusammengefasst: Ich habe und werde immer den Kontakt mit dem Personal am Check-In des Flughafens suchen, ggf. die Bestimmungen zu Campingkochern der jeweiligen Airline ausgedruckt dabei haben und den Kocher vorzeigen. Das hat bisher (5 Flüge) für Kanada immer geklappt.
Vielen Dank dass ich Deine Erfahrungen hier teilen darf!
Tipp: Zusätzlich zum Reinigen des Benzinkochers solltest Du Deinen Kocher und Deine Brennstoffflasche soweit möglich in getrennten Einzelteilen transportieren. Wenn Du z.B. den Deckel nicht auf der Brennstoffflasche aufgeschraubt hast wird auch niemand bei der Kontrolle auf die Idee kommen es könnte noch Benzin in der Flasche sein.
Fazit: Kocher putzen, Brennstoff vor Ort besorgen
Mit einem Gaskocher und einem leeren Spirituskocher ist man meiner Meinung nach auf der sicheren Seite. Bei Benzinkochern ist Vorsicht angebracht. Um hier kein böses Erwachen bei der Gepäckaufgabe zu haben sollte man den Benzinkocher wirklich sehr gut reinigen so dass wirklich keinerlei Benzinrückstände mehr vorhanden sind.
Brennstoff, egal ob in Gaskartusche, Benzin- oder Spiritusflasche, gehört im Flugzeug nicht in das Reisegepäck und muss immer vor Ort besorgt werden. Brennstoffbehälter wie z.B. die Benzinflasche müssen absolut sauber und frei von brennbaren Rückständen und Gasen sein.
Ich persönlich freue mich dass ich mit meinem Gaskocher ohne jeden zusätzlichen Putzaufwand auch für Flugreisen, wie auch in der Vergangenheit mehrfach praktiziert, auf der sicheren Seite sein sollte. Er bleibt damit fester Bestandteil meiner Trekking-Packliste.
Weitere Informationen zum Fliegen mit Rucksack findest Du übrigens im Artikel Trekkingrucksack im Flugzeug: Wie Du mit Rucksack richtig fliegst.
Wichtig: Die oben genannten Zitate enthalten Auszüge aus den Sicherheitsbestimmungen zum jeweiligen Abrufzeitpunkt. Bitte erkundigt euch vor jeder Flugreise im Vorfeld noch einmal bei euren Fluggesellschaften, den Flughäfen und Ländern auf eurer Reise über die jeweils aktuellen (Einreise-) Bestimmungen!
Was sind eure Erfahrungen mit dem Transport von Kochern und Brennstoffen für Trekkingtouren im Flugzeug?